
Einem 41-jährigen Bündner wird zehnfache Wilderei vorgeworfen: Der Jäger gab gegenüber der Bündner Kantonspolizei zu, zwischen 2014 und 2020 insgesamt 10 Wildtiere unberechtigt erlegt zu haben.
(Lesezeit: ca. 2 Minuten | Aktualisiert: 28.01.2021, 00:02)
Ein einheimischer Jäger erlegte auf dem Gemeindegebiet von Seewis (GR) während der letzten Hochjagd 2020 laut Kantonspolizei Graubünden zwei Kronenhirsche, die nicht jagdbar sind. Welche Tiere während der jeweiligen Jagdsaison erlegt werden dürfen, ist klar im Gesetz geregelt.
Die Kantonspolizei wurde auf den 41-jährigen Bündner Jäger aufmerksam, weil der Mann mit der Zuarbeit von zwei weiteren Jägern zwei rund 100 Kilogramm schwere Kronenhirsche abtransportierte und dabei von der Bündner Wildhut angehalten und kontrolliert wurde.
Im Laufe der polizeilichen Vernehmungen gab der 41-Jährige zu, das er die beiden unberechtigt getöteten Tiere nicht in seine Abschussliste eingetragen hatte, um die Fehlabschüsse zu verheimlichen.
Die beiden weiteren Bündner Jäger, welche die Wilderei des 41-Jährigen unterstützten, gaben zu, dass sie beim Vertuschen der Fehlabschüsse Gehilfenschaft geleistet hatten.
Seit 2014 Mindestens 10 Tiere unberechtigt erlegt
Weiteren Ermittlungen nach gab der Jäger letztendlich zu, seit 2014 insgesamt 10 Fehlschüsse zu verantworten: zwei weitere Kronenhirsche sowie zwei Gamsböcke und vier Rehböcke.
Der tatverdächtige Jäger wird wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung an die Bündner Staatsanwaltschaft verzeigt.
Bild: Symbolbild, Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
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